Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (DO RDW MPDG 241114 Beauftr MPSich)

  • Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) sieht Pflichten von Anwendern und Betreibern von Medizinprodukten bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten und bei Maßnahmen der Hersteller vor.
    Um die internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten sowie bei Rückrufmaßnahmen zu koordinieren, werden diese Aufgaben in einer zentralen Funktion bzw. Person eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gebündelt.

  • Inhalte:
    Bestimmung des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
    Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und sonstigen notwendigen Korrekturmaßnahmen
    Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten
    Koordinierung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen und der Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld in der Gesundheitseinrichtung
    Interne und externe Kommunikation, Funktions-E-Mail-Adresse
    Fallbeispiele aus der Praxis
Leitung:
Frank Johannsen


Zielgruppe:
Mitarbeiter im Gesundheitswesen


Voraussetzungen:
medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung


Anmeldeschluss: 11.11.2024

Max. Personenzahl: 15

Seminarbeitrag: 150,00 €

Termin

14.11.2024 09:00 - 17:00 Uhr

Ort

Malteser Bildungszentrum Westfalen, Schleefstr. 2e, 44287 Dortmund