Betreuungsdienst

Der Betreuungsdienst zählt zu den Kernaufgaben der Hilfsorganisationen bei Großschadensereignissen und/oder Katastrophen und nicht zuletzt bei Evakuierungen. 

Die Aufgaben des Betreuungsdienstes bestehen darin, Betroffene mit den Gegenständen des täglichen Bedarfs zu versorgen, zu verpflegen und unterzubringen. 
Neben der Sicherstellung der materiellen Lebensgrundlagen gehört auch die psychologische und pflegerische Unterstützung zu den Aufgaben des Betreuungsdienstes, ggf. in Zusammenarbeit mit Notfallseelsorge, Krisenintervention und Pflegediensten. 

Fachausbildung Betreuung

Fachausbildung Betreuung

In der Fachausbildung Betreuungsdienst (AV 10.4.1) werden die Aufgaben und das Material der Betreuungsgruppe theoretisch und praktisch erarbeitet. Planung und Betrieb einer Betreuungsstelle werden vermittelt und praktisch erprobt.
 
Teilnahmevoraussetzungen:

  • MalteserGrundausbildung AV 10.1
  • KatS-Grundausbildung AV 10.2.1
Verpflegungshelfer

Verpflegungshelfer

Um auch in der Verpflegungsausgabe tätig sein zu können, erhalten Betreuungshelfer zusätzlich eine Ausbildung zum Verpflegungshelfer (AV 10.4.2). Hier werden enorm wichtige Grundlagen der Lebensmittelhygiene und der effiziente Betrieb einer Verpflegungsausgabe behandelt und geübt.

Teilnahmevoraussetzung:

  • Fachausbildung Betreuung AV 10.4.1
Feldkochausbildung

Feldkochausbildung

Der Feldkoch (AV 10.4.3) bereitet im Rahmen des Einsatzes Verpflegung für die Einsatzkräfte und/oder für bedürftige Personen zu. Zu seinen Aufgaben gehört es, Speisepläne aufzustellen, Mengenberechnungen durchzuführen, den Einkauf zu veranlassen und die Verpflegungsausgabe zu leiten

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Malteser Grundausbildung AV 10.1
  • KatS-Grundausbildung AV 10.2.1
  • Fachausbildung Betreuung AV 10.4.1
  • Verpflegungshelfer-Ausbildung AV 10.4.2
  • aktuelle Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG
  • Einsatzkleidung und Kochbekleidung gem. UVV
Basisseminar PSNV

Basisseminar PSNV

Im Basisseminar PSNV werden den Teilnehmern grundsätzliche Kenntnisse der Psychosozialen Notfallversorgung für die Arbeit in den Bereichen der Krisenintervention, der Einsatznachsorge (CISM) und der Tätigkeit als sozialer Ansprechpartner vermittelt, um im Rahmen regulärer Einsätze des Katastrophenschutzes oder im Rettungsdienst Basisbetreuungen durchführen zu können. Es schafft eine Basis für die Entscheidung des weiteren Engagements im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung. Das Basisseminar PSNV ist eine verbindliche Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbauseminaren Krisenintervention und Einsatznachsorge (CISM–Basic/Group Support).

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Psychische und physische Stabilität und Belastbarkeit
  • Fähigkeit zur Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit
  • Ökumenische Offenheit und Achtung anderer Religionen, Weltanschauungen und Kulturen
  • Mindestalter von 21 Jahren (mit Ausnahme Mitarbeiter im RD und Gruppe Soziale Betreuung KatS)
  • Malteser Grundausbildung
  • rettungsdienstliche Ausbildung oder Betreuungsdienst-Fachausbildung oder gleichwertige Einsatzerfahrung (THW, Feuerwehr o.ä.)
PSNV Aufbauseminar "Krisenintervention"

PSNV Aufbauseminar "Krisenintervention"

Im Seminar Krisenintervention werden den Teilnehmern, aufbauend auf den Inhalten des Basisseminars PSNV, die Möglichkeiten und Grenzen der Krisenintervention vermittelt, um Betroffenen und Angehörigen in der Akutphase nach potentiell psychisch traumatisierenden Ereignissen eine adäquate Unterstützung anbieten zu können.  

Um die Theorie mit der Praxis zu verbinden wird an vielen Einsatzbeispielen aus dem Kriseninterventionsalltag, der hilfreiche Umgang mit akut psychisch belasteten Betroffenen und Angehörigen fachpraktisch trainiert. 

Nach dem bestandenen fachpraktischen Ausbildungsteil schließt sich das Praktikum in einem KIT-Team an. Unter Anleitung eines erfahrenen Kit-Mentors, soll in wenigstens 5 praktischen Einsätzen das vorher Erlernte praktisch angewandt werden, um Sicherheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen psychosozialen Betreuung von Betroffenen und Angehörigen erhalten.