Fördermöglichkeiten

Die Bildungsprämie

Das Programm Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und dem Spargutschein („Weiterbildungssparen“), die miteinander kombiniert werden können.  

Vom Prämiengutschein können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen darf 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) nicht überschreiten.  
Nach einer verbindlichen Beratung in einer der rund 550 Beratungsstellen in ganz Deutschland wird ihnen, bei Erfüllen der Förderbedingungen, der Prämiengutschein ausgehändigt. Zu beachten ist, dass die Veranstaltungsgebühr der ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) betragen darf.  

Die zweite Komponente der Bildungsprämie ist der Spargutschein oder das Weiterbildungssparen. Der Spargutschein kann ebenfalls nach einem Beratungsgespräch ausgegeben werden. Mit ihm ist eine vorzeitige Entnahme von nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartem Guthaben für berufsbezogene Weiterbildungszwecke möglich, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens. In diesem Fall klären Sie bitte das weitere Vorgehen mit Ihrem Finanzinstitut.  

Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info 

Der Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte.  

Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab April 2020 sind:

  • Weiterhin gibt es einen persönlichen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.  
  • Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
  • Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
  • Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).
  • Persönliche Bildungsschecks können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht das Bruttoeinkommen – bitte prüfen Sie Ihren Steuerbescheid) zwischen 20.000 EUR und 40.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 und 80.000 EUR) liegt beantragen.

WICHTIG: Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).  
Anschließend reichen Sie Ihren Bildungsscheck vor Kursbeginn bei uns ein. Wir beantragen damit die Förderung bei einer Bezirksregierung in NRW, sodass Sie lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung zahlen.  

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
https://www.mags.nrw/bildungsscheck